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   OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 440/01   

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https://dejure.org/2004,4006
OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 440/01 (https://dejure.org/2004,4006)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.08.2004 - 20 W 440/01 (https://dejure.org/2004,4006)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. August 2004 - 20 W 440/01 (https://dejure.org/2004,4006)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufnahme von Ausgaben des Verwalters zu Lasten des Gemeinschaftskontos zur Deckung eines gerichtlichen Verfahrens in die Jahresabrechnung; Umschreibung von Instandhaltungsmaßnahmen; Einordnung von Kosten der Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes als Kosten ...

  • Wolters Kluwer

    (Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss über die Stilllegung eines Müllschluckers)

  • Judicialis

    WEG § 13; ; WEG § 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 13; WEG § 15
    Zum Gebrauchsentzug durch Stilllegung eines Müllschluckers; keine Zugänglichkeit durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Stilllegung eines Müllschluckers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Müllschlucker können nur einstimmig stillgelegt werden

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Einstimmiger Beschluss bei Stilllegung eines Müllschluckers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2004, 910 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 30.10.1990 - BReg. 2 Z 122/90

    Zulässigkeit des Mehrheitsbeschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 440/01
    Insbesondere steht bei der sofortigen Beschwerde der Ablauf der Rechtsmittelfrist der Erweiterung der beschränkten Rechtsmittelanträge nicht entgegen (vgl. BGH NJW 1984, 2831; BayObLG NJW-RR 1991, 402).

    In einer Beschränkung des Rechtsmittels kann ein Verzicht nur beim Vorliegen weiterer Umstände angenommen werden (vgl. insoweit BayObLG NJW-RR 1991, 402 m. w . N.).

  • BayObLG, 28.02.2002 - 2Z BR 177/01

    Unzulässiger Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer über Stillegung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 440/01
    Soweit das Landgericht sich in diesem Zusammenhang an einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts in WuM 1996, 488 orientiert hat, hält dieses Gericht an dieser Rechtsauffassung jedoch nicht mehr fest (vgl. nunmehr BayObLG WuM 2002, 381 zur Stilllegung eines Müllschluckers).

    Eine solche Regelung ist dem Mehrheitsprinzip von vornherein ebenso wenig zugänglich wie die Änderung einer Vereinbarung (BayObLG WuM 2002, 381).

  • BayObLG, 23.02.1995 - 2Z BR 113/94

    Zur Löschung einer Zwangssicherungshypothek zugunsten einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 440/01
    Damit wird anerkannt, dass diese Ausgaben mit der laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen (vgl. im Einzelnen BayObLG NJW-RR 1995, 852; WuM 1992, 448; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 16 Rz. 149, 63; Niedenführ/Schulze, WEG, 6. Aufl., § 28 Rz. 50; Palandt/Bassenge, BGB, 63. Aufl., § 16 Rz. 13b; Staudinger/Bub, BGB, Stand Juni 1997, § 16 WEG Rz. 182, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 10.05.1984 - BLw 2/83

    Nachträgliche Erweiterung der sofortigen Beschwerde im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 440/01
    Insbesondere steht bei der sofortigen Beschwerde der Ablauf der Rechtsmittelfrist der Erweiterung der beschränkten Rechtsmittelanträge nicht entgegen (vgl. BGH NJW 1984, 2831; BayObLG NJW-RR 1991, 402).
  • BayObLG, 25.06.1992 - 2Z BR 25/92

    Inhalt der Jahresgesamtabrechnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 440/01
    Damit wird anerkannt, dass diese Ausgaben mit der laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen (vgl. im Einzelnen BayObLG NJW-RR 1995, 852; WuM 1992, 448; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 16 Rz. 149, 63; Niedenführ/Schulze, WEG, 6. Aufl., § 28 Rz. 50; Palandt/Bassenge, BGB, 63. Aufl., § 16 Rz. 13b; Staudinger/Bub, BGB, Stand Juni 1997, § 16 WEG Rz. 182, jeweils m. w. N.).
  • BayObLG, 18.01.1996 - 2Z BR 115/95

    Der Beschaffenheit der Gemeinschaftseinrichtung und dem billigen Interesse der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 440/01
    Soweit das Landgericht sich in diesem Zusammenhang an einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts in WuM 1996, 488 orientiert hat, hält dieses Gericht an dieser Rechtsauffassung jedoch nicht mehr fest (vgl. nunmehr BayObLG WuM 2002, 381 zur Stilllegung eines Müllschluckers).
  • KG, 19.10.1998 - 24 W 3418/98
    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 440/01
    Mit der Instandhaltung wird durch Pflege und Wartung der bestehende ordnungsgemäße Zustand erhalten (vgl. Köhler/Bassenge, Anwalts-Handbuch Wohnungseigentumsrecht, Teil 9, Rz. 3; vgl. auch KG FGPrax 1999, 17).
  • OLG Frankfurt, 20.12.2004 - 20 W 337/01

    Wohnungseigentum: Durchsetzung der Aufnahme eines Tagesordnungspunktes für die

    Nach der Rechtsprechung des Senats sind Verfahrenskosten, die aus dem Verwaltungsvermögen gezahlt worden sind, als tatsächlich getätigte Ausgaben auch abzurechnen (Senat, Beschluss vom 30.08.2004, 20 W 440/01; vgl. auch Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 28 Rz. 50; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 28 Rz. 77, § 16 Rz. 149, 63; Weitnauer/Gottschalg, a.a.O., § 28 Rz. 25; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 16 WEG Rz. 13b; § 28 WEG Rz. 11; Staudinger//Bub, a.a.O., § 16 WEG Rz. 182, je mit weiteren Nachweisen; vgl. nun auch OLG Düsseldorf FGPrax 2003, 23).
  • AG Königstein/Taunus, 21.12.2023 - 21 C 833/23

    Keine Stilllegung einer Müllabwurfanlage per Mehrheitsbeschluss!

    Die Stilllegung einer Müllabwurfanlage bzw. eines Müllschluckers ist mithin einem Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer nicht zugänglich (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 30.08.2004 - 20 W 440/01, BeckRS 2004, 10004; BayObLG Beschluss vom 28.02.2002 - 2Z BR 177/01, NZM 2002, 447).
  • AG Bonn, 17.08.2012 - 27 C 218/11

    Müllschächte zu schließen: WEG-Beschluss wirksam!

    Im Gegensatz zu den vom BayObLG mit Beschluss vomm28.02.2002 (Az: 2Z BR 177/01, Fundstelle juris) und vom OLG Frankfurt mit Beschluss vom 30.08.2004 (Az: 20 W 440/01, Fundstelle juris) entschiedenen Fällen hat hier nicht die Gemeinschaft die Schließung der Müllabwurfanlagen in eigener Kompetenz als Gebrauchsregelung beschlossen.
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